|
J O H N - R I T T M E I S T E R - I N S T I T U T Die finanziellen Gesamtaufwendungen in den einzelnen Aus- und Weiterbildungsgängen des John – Rittmeister – Institutes sind unterschiedlich: Sie richten sich zum einen nach der Zahl der zu absolvierenden Semester und nach dem Umfang der vorgesehenen Stundenzahlen für Selbsterfahrung und Supervision und zum anderen nach dem Umfang der Honorareinnahmen durch Patientenbehandlungen im Rahmen der vertieften Weiterbildung in dem gewählten Verfahren.
Ausgaben entstehen für Semestergebühren, die für die Teilnahme an Seminaren, Vorlesungen und weiteren im Rahmen der Ausbildung angebotenen Veranstaltungen zu entrichten sind, sowie für die Selbsterfahrung (Lehrtherapie / Lehranalyse) und später für die Supervision eigener Behandlungen.
Das Honorar für die Selbsterfahrungs- und Supervisionsstunden wird direkt an die Lehranalytiker / Selbsterfahrungsleiter und Supervisoren bezahlt. Grundlage der Einschätzung der Gesamtkosten eines ausgewählten Ausbildungs- bzw Weiterbildungsganges sind die jeweiligen Ausbildungsrichtlinien in Verbindung mit der unten aufgeführten Tabelle der Gebühren und Honorare.
Einnahmen ergeben sich im zweiten Teil der Weiterbildung für Erstgespräche und die supervisionierten Patientenbehandlungen in der Institutsambulanz.
Die Weiterbildungsteilnehmer/innen entrichten für die Teilnahme an den theoretischen Seminaren Semestergebühren. Das Honorar für die Selbsterfahrungs- und Supervisionsstunden wird direkt an die Lehranalytiker / Selbsterfahrungsleiter und Supervisoren bezahlt.
* Die Berechnungen basieren auf einem Punktwert von 0,034 € pro Punkt, den die Krankenkassen für Erstgesprächsleistungen an die Ambulanzabteilung honorieren. |
|||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||